Leben bedeutet Entwicklung
Jede Veränderung in unserem Leben als Chance für Wachstum und Entwicklung zu neh-
men, erachte ich als eine wesentliche Lebensaufgabe.
Immer wieder die Herausforderung des gegenwärtigen Augenblicks zu akzeptieren und
aus der eigenen Mitte, aus dem Hier und Jetzt heraus, die nächsten Schritte zu gehen.
Kann dabei Altes (alte Begrenzungen, Muster und Glaubenssätze) über Bord geworfen,
sorgenvolles Grübeln über die Zukunft losgelassen werden, kann dies in neugewonnener
Leichtigkeit und Freude erfolgen.
Wenn es einen Glauben gibt,
der Berge versetzen kann,
so ist es der Glaube
an die eigene Kraft. (Marie von Ebner-Eschenbach)
Ihr erster Termin
Die Therapie beginnt am ersten Termin mit einem ausführlichen Gespräch (Anamnese)
und einer Untersuchung. Anhand der Informationen erstelle ich ein Therapiekonzept
für Sie. Soweit möglich, findet die erste Behandlung im Anschluss statt. Planen Sie bitte
mindestens zwei Stunden für den ersten Termin ein.
Die Behandlung
Ein Behandlungstermin kann je nach Aufwand und Therapieart 60 bis 90 Minuten dauern.
Für eine Craniosacral-Behandlung planen Sie bitte 60 bis 90 Minuten ein. Chakra- und
Schamanische Heilsitzungen können einen vergleichbaren Zeitraum einnehmen.
Kosten
Gesetzliche Krankenkassen erstatten grundsätzlich keine Kosten, die beim Besuch eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktikerin entstehen. Bei einigen gesetzlichen Krankenkassen besteht jedoch die Möglichkeit, eine freiwillige Zusatzversicherung zur Abdeckung von Heilpraktikerleistungen abzuschließen. Hier kann eine Erstattung ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen.
Bei privatversicherten und beihilfeberechtigten Patienten sieht die Erstattungssituation anders aus. Die entstehenden Behandlungskosten werden überwiegend von Beihilfe oder privaten Krankenkasse erstattet. Da aber nicht immer alle eingesetzten Heilverfahren erstattet werden, sollte evtl. der Kostenträger befragt werden.
Die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung werden in der Regel bar beglichen oder in Rechnung gestellt und richten sich, falls nichts anderes vereinbart wird, nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Das zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbarte Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe der Patient von Beihilfestelle oder privaten Krankenversicherungen Erstattungen erhält oder nicht.
Die Kosten einer heilpraktischen Behandlung in meiner Naturheilpraxis bespreche ich mit Ihnen schon bei Ihrem ersten Termin.
In meiner Naturheilpraxis können Sie gerne auch Gutscheine (PDF ansehen) über therapeutische Heilbehandlungen für sich selbst oder zum Verschenken erhalten.